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Honorarnote

Honorarnote schreiben: Pflichtangaben für Freiberufler in Österreich

Eine Honorarnote ist die Rechnung von Freiberuflern, neuen Selbständigen und Vortragenden. Steuerlich gelten dieselben Regeln wie für jede Rechnung: Je nach Betrag und Geschäftsfall müssen bestimmte Angaben enthalten sein, damit die Honorarnote anerkannt wird.

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Von der Leistung zur fertigen Honorarnote

Honorarnoten folgen denselben Pflichtangaben wie Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz

Bis 400 EUR inklusive Umsatzsteuer reichen die vereinfachten Angaben der Kleinbetragsrechnung

Kleinunternehmer schreiben Honorarnoten ohne Umsatzsteuer, aber mit Hinweis auf die Steuerbefreiung

Offizielle WKO-Übersicht zu Rechnungsangaben

Was eine Honorarnote ist

Der Begriff Honorarnote ist in Österreich für Abrechnungen von freiberuflichen Leistungen üblich, etwa von Beratern, Trainern, Ärzten oder neuen Selbständigen. Rechtlich ist sie eine gewöhnliche Rechnung: Für Vorsteuerabzug und Nachvollziehbarkeit zählen die Angaben, nicht die Überschrift.

Honorarnote und Rechnung unterliegen denselben umsatzsteuerlichen Regeln

Fortlaufende Nummerierung auch für Honorarnoten durchziehen

Leistung und Zeitraum so beschreiben, dass Dritte sie nachvollziehen können

Pflichtangaben im Überblick

Welche Angaben eine Honorarnote braucht, hängt vor allem vom Bruttobetrag ab. Ab 400 EUR inklusive Umsatzsteuer gelten die vollen Rechnungsmerkmale, darunter reicht die vereinfachte Kleinbetragsrechnung.

AngabeStandard-HonorarnoteBis 400 EUR brutto
Name und Anschrift des AusstellersJaJa
Name und Anschrift des EmpfängersJaNein
Fortlaufende NummerJaNein
AusstellungsdatumJaJa
Leistung und LeistungszeitraumJaJa
Entgelt und Steuerbetrag getrenntJaNein, Bruttobetrag genügt
Steuersatz oder Hinweis auf SteuerbefreiungJaJa
UID-Nummer des AusstellersJaNein

Name und Anschrift des Ausstellers

Bis 400 EUR brutto

Ja

Standard-Honorarnote: Ja

Name und Anschrift des Empfängers

Bis 400 EUR brutto

Nein

Standard-Honorarnote: Ja

Fortlaufende Nummer

Bis 400 EUR brutto

Nein

Standard-Honorarnote: Ja

Ausstellungsdatum

Bis 400 EUR brutto

Ja

Standard-Honorarnote: Ja

Leistung und Leistungszeitraum

Bis 400 EUR brutto

Ja

Standard-Honorarnote: Ja

Entgelt und Steuerbetrag getrennt

Bis 400 EUR brutto

Nein, Bruttobetrag genügt

Standard-Honorarnote: Ja

Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Bis 400 EUR brutto

Ja

Standard-Honorarnote: Ja

UID-Nummer des Ausstellers

Bis 400 EUR brutto

Nein

Standard-Honorarnote: Ja

Bruttobetrag prüfen, bevor die vereinfachte Form gewählt wird

Bei Steuerbefreiung den Hinweis statt Steuersatz und Steuerbetrag anführen

Zahlungsdaten wie IBAN und Zahlungsziel ergänzen, auch wenn sie keine Pflicht sind

Honorarnote ohne Umsatzsteuer und mit Software

Viele Freiberufler nutzen die Kleinunternehmerregelung und stellen Honorarnoten ohne Umsatzsteuer aus; dann gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung in den Text. Mit Billutant entstehen Honorarnoten wie Rechnungen: mit Kunden, Positionen, fortlaufender Nummer, PDF und E-Mail-Versand.

Kleinunternehmer-Hinweis als festen Bestandteil der Vorlage pflegen

Honorarnoten als PDF erzeugen und direkt versenden

Offene Honorarnoten im Zahlungsabgleich nachverfolgen

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