Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xeas GmbH für die Nutzung von Billutant.

Xeas GmbH

Billutant Betreiberin


Neubaugasse 24/1, 8020 Graz

office@xeas.at

ATU77055801

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Xeas GmbH (nachfolgend XEAS) und Kundinnen bzw. Kunden betreffend die Zurverfügungstellung, den Betrieb, die Wartung und die Nutzung von Billutant, einem Dienst zur digitalen Erstellung, Verwaltung, Verarbeitung und Auswertung von Rechnungen, Belegen, Zahlungseingängen, Kunden- und Lieferantendaten sowie damit verbundenen Geschäftsprozessen.
  2. Von diesen AGB abweichende Bedingungen oder AGB der Kundin bzw. des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen XEAS und der Kundin bzw. dem Kunden vereinbart wurden. Kundenseitige AGB werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie XEAS vorab übermittelt wurden und XEAS ihnen nicht widerspricht.

2. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand der Dienstleistung von XEAS ist die Zurverfügungstellung, der Betrieb und die Wartung der Web-Applikation Billutant und damit verbundener Dienste in der jeweils aktuellen Version (nachfolgend System). Über das System können Kundinnen und Kunden insbesondere Rechnungen erstellen, Belege und Transaktionen verwalten, Kunden- und Lieferantendaten pflegen, Zahlungseingänge zuordnen und Auswertungen bzw. Exporte erstellen.
  2. Eine Einschulung in das System ist nicht vom Serviceentgelt umfasst, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wird. Wird eine Einschulung vereinbart, entscheidet XEAS nach eigenem Ermessen über deren konkrete Gestaltung.
  3. XEAS ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu beauftragen.
  4. Ohne Zustimmung von XEAS ist die Kundin bzw. der Kunde nicht berechtigt, Rechte aus diesen AGB oder aus sonstigen mit XEAS abgeschlossenen Vereinbarungen an Dritte abzutreten.

3. Vertragsabschluss

  1. Nach entsprechender Anfrage übermittelt XEAS gemeinsam mit diesen AGB ein Angebot. Dieses Angebot ist 14 Tage gültig, sofern im Angebot keine längere Gültigkeitsdauer vermerkt ist. XEAS kann außerdem ein technisches Anforderungsprofil bereitstellen, um die Voraussetzungen für den Betrieb des Systems mitzuteilen.
  2. Mit schriftlicher Annahme des Angebots bestätigt die Kundin bzw. der Kunde das Vorliegen der technischen Voraussetzungen. Der Vertrag zwischen XEAS und der Kundin bzw. dem Kunden kommt für die vereinbarte Laufzeit zustande. Der Beginn richtet sich nach dem im Angebot enthaltenen Termin. Fehlt ein solcher Termin, beginnt das Vertragsverhältnis frühestens mit der Zurverfügungstellung der Login-Daten durch XEAS.
  3. Bei online gebuchten Tarifen kommt der Vertrag durch Abschluss des Registrierungs- bzw. Buchungsprozesses und Annahme dieser AGB zustande.

4. Rechte der Kundin bzw. des Kunden

  1. Nach Vertragsabschluss übermittelt XEAS binnen angemessener Frist die Login-Daten für den erstmaligen Einstieg in das System oder ermöglicht die Registrierung über die hierfür vorgesehene Internet-Adresse.
  2. Der Kundin bzw. dem Kunden steht während des aufrechten Vertrags ein entgeltliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht am System im vereinbarten Umfang zu. Für kostenlose Tarife gilt das Nutzungsrecht im Umfang des jeweils bereitgestellten Funktionsumfangs.
  3. Die Kundin bzw. der Kunde kann, soweit im gewählten Tarif vorgesehen, weitere Nutzerinnen und Nutzer zum Kundenkonto anlegen. Die Abrechnung angemeldeter Nutzerinnen und Nutzer erfolgt gemäß dem jeweils vereinbarten Tarif bzw. Angebot.

5. Pflichten der Kundin bzw. des Kunden

  1. Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, alle Nutzerinnen und Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über Voraussetzungen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems zu informieren und auf die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen hinzuweisen. Die Kundin bzw. der Kunde haftet für Pflichtverletzungen der ihr bzw. ihm zugeordneten Nutzerinnen und Nutzer sowie sonstiger Dritter, soweit diese innerhalb der beherrschbaren Sphäre der Kundin bzw. des Kunden handeln.
  2. Die Kundin bzw. der Kunde und die angelegten Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, Login-Daten, insbesondere Benutzername und Passwort, geheim zu halten, geschützt aufzubewahren und durch geeignete Vorkehrungen vor unbefugtem Zugriff Dritter zu sichern. Login-Daten dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden; die Nutzung ist nur persönlich durch die jeweils berechtigte Person zulässig.
  3. Sofern über das System personenbezogene Daten verarbeitet werden und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand besteht, hat die Kundin bzw. der Kunde die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen. Die Kundin bzw. der Kunde hat alle anwendbaren in- und ausländischen Regelungen über personenbezogene Datenverarbeitungen einzuhalten und XEAS von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
  4. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, im System keine Inhalte zu speichern oder zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Insbesondere dürfen keine beleidigenden, rassistischen, pornografischen, terroristischen oder anderweitig rechtswidrigen Inhalte sowie keine Inhalte gespeichert oder verarbeitet werden, die Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
  5. Unbefugte oder missbräuchliche Zugriffe auf das System sowie sonstige sicherheitsrelevante Umstände, insbesondere Hackerangriffe oder ein entsprechender Verdacht, sind XEAS unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  6. Die Nutzung des Systems entbindet die Kundin bzw. den Kunden nicht davon, geschäftlich oder gesetzlich erforderliche Unterlagen, Rechnungen, Belege, Auswertungen oder sonstige Daten eigenständig und fristgerecht zu sichern, zu exportieren oder aufzubewahren.
  7. Einrichtung, Sicherung und Aufrechterhaltung einer Internetverbindung liegen allein in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden. Die Kundin bzw. der Kunde trägt außerdem die Verantwortung dafür, dass in das System hochgeladene oder verarbeitete Daten frei von Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten sind, und hält XEAS diesbezüglich schad- und klaglos.
  8. Änderungen von Daten, insbesondere Name, Adresse, Rechnungsdaten oder E-Mail-Adresse, sind XEAS unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer solchen Mitteilung ist XEAS berechtigt, Zustellungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse vorzunehmen; diese gelten als der Kundin bzw. dem Kunden zugegangen.

6. Wartung und Verfügbarkeit

  1. XEAS bemüht sich, das System 24 Stunden pro Tag an sieben Tagen in der Woche verfügbar zu halten. Das System wird regelmäßig oder anlassbezogen gewartet, um die Funktionalität störungsfrei aufrechtzuerhalten.
  2. Wartungen erfolgen, sofern möglich, in nutzungsarmen Zeiten, möglichst zwischen 18 Uhr und 8 Uhr mitteleuropäischer Zeit.
  3. Aus vorübergehenden Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen des Systems stehen der Kundin bzw. dem Kunden keine Ansprüche zu. Dies gilt insbesondere für Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen, für die XEAS nicht verantwortlich ist, etwa höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Angriffe auf IT-Systeme, Störungen bei Drittanbietern oder Netz- und Infrastrukturprobleme.
  4. Supportanfragen können per E-Mail an office@xeas.at gerichtet werden. XEAS bearbeitet Anfragen nach Dringlichkeit und im Rahmen der verfügbaren Supportkapazitäten.
  5. Die Kundin bzw. der Kunde wirkt bei der Feststellung von Mängeln, Problemen oder sonstigen Störungen mit und stellt XEAS nachvollziehbare Unterlagen bzw. Informationen über Art, Auftreten, Auswirkungen und Umstände der Störung zur Verfügung.
  6. Die Kundin bzw. der Kunde übernimmt von XEAS empfohlene Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers unverzüglich, soweit dies zumutbar ist, und unterstützt XEAS bestmöglich bei Eingrenzung und Behebung des Fehlers.
  7. Für Fehler in Geräten, Programmen, Datenbeständen oder Diensten anderer Hersteller bzw. Anbieter, die nicht Bestandteil der von XEAS zu erbringenden Leistungen sind, kann keine Leistung von XEAS beansprucht werden. Gleiches gilt für Bedienungsfehler von Nutzerinnen und Nutzern.

7. Entgelt und Verrechnung

  1. Für die Nutzung des Systems gelten die im Vertrag, Angebot oder gewählten Tarif festgelegten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich das Entgelt nach dem gebuchten Leistungsumfang und gegebenenfalls nach der Anzahl angemeldeter Nutzerinnen und Nutzer.
  2. Die Rechnungslegung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Nachhinein. Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder andere im Buchungsprozess angegebene Zahlungsdienste.
  3. Für entgeltliche Leistungen wird Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart.
  4. Preisänderungen über die Wertbeständigkeit hinaus bleiben XEAS vorbehalten. Insbesondere wenn technische oder rechtliche Erfordernisse eine Anpassung des Systems notwendig machen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, ist XEAS berechtigt, Preise angemessen zu erhöhen.
  5. Eine Aufrechnung von Forderungen der Kundin bzw. des Kunden mit dem Entgelt ist ausgeschlossen, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
  6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12 Prozent p.a. vereinbart. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich im Verzugsfall außerdem, angemessene Mahnspesen und anwaltliche Kosten zu ersetzen.

8. Sperre und Insolvenz

  1. Kommt die Kundin bzw. der Kunde Zahlungsverpflichtungen trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen nicht nach, verletzt wesentliche Pflichten aus dem Vertrag oder besteht der begründete Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung des Systems oder einer Verletzung von Rechten Dritter, ist XEAS berechtigt, den Zugang der Kundin bzw. des Kunden und der zugeordneten Nutzerinnen und Nutzer zu sperren. XEAS informiert die Kundin bzw. den Kunden über die Sperre und deren Grund.
  2. Die vertraglichen Verpflichtungen der Kundin bzw. des Kunden, insbesondere Zahlungspflichten, bleiben von einer Sperre unberührt. XEAS behält sich vor, aus Vertragsverletzungen weitere Rechte abzuleiten.
  3. Im Falle der Insolvenz der Kundin bzw. des Kunden oder der Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse gelten die Regelungen der §§ 23 und 24 IO.

9. Gewährleistung und Haftung

  1. XEAS bemüht sich, das System soweit wie möglich störungsfrei bereitzustellen. XEAS ist jedoch berechtigt, das System für Wartung, Tests, Austausch, Instandsetzung oder andere betriebs- bzw. systembedingte Zwecke vorübergehend auszusetzen. Daraus kann die Kundin bzw. der Kunde keine Ansprüche ableiten.
  2. XEAS gewährleistet, dass produktive Kundendaten auf Servern gespeichert werden, die sich in Europa befinden.
  3. Darüber hinaus wird, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. XEAS übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das System dauerhaft ohne Unterbrechung, Verzögerung oder Störung zugänglich ist, dass Verbindungen stets hergestellt werden können oder dass Daten unter allen Umständen gespeichert bleiben.
  4. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften sowie schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden, können weder Gewährleistungsansprüche noch Haftungen abgeleitet werden.
  5. XEAS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beweislastumkehr des § 1298 Abs 2 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. XEAS haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden; Personenschäden bleiben davon gesetzlich ausgenommen.
  7. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von XEAS für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, Softwarefehler, Angriffe auf IT-Systeme, Schäden aufgrund nicht eingehaltener technischer Voraussetzungen, Datenverlust oder Datenbeschädigung sowie Schäden im Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen der Kundin bzw. des Kunden.
  8. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit jenem Eurobetrag begrenzt, den die Kundin bzw. der Kunde im Jahr des Schadenseintritts für die Nutzung des Systems für das gesamte Jahr zu bezahlen hätte, gemessen am zum Zeitpunkt des Schadenseintritts gebuchten Leistungsumfang.
  9. Für Schadenersatzansprüche wird eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Kundin bzw. der Kunde Kenntnis vom Schaden hatte oder hätte haben müssen.
  10. Für Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren, verhindern oder verunmöglichen, haftet XEAS nicht.

10. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Vertragsdauer, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Tarif. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein entgeltlicher Vertrag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
  2. Kostenlose Tarife können von der Kundin bzw. dem Kunden jederzeit beendet werden. XEAS kann kostenlose Tarife ändern, einschränken oder einstellen, sofern berechtigte betriebliche, technische oder rechtliche Gründe vorliegen.
  3. XEAS ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Kundin bzw. der Kunde schwerwiegend gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, mit der Erfüllung wesentlicher Verpflichtungen, insbesondere Zahlungspflichten, trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen in Verzug ist, ein sonstiger Umstand vorliegt, der XEAS die Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung unmöglich oder unzumutbar macht, oder wenn XEAS den Betrieb des Systems einstellt.

11. Änderungen

  1. Über Änderungen dieser AGB informiert XEAS die Kundin bzw. den Kunden auf der Website, im System oder in anderer geeigneter Form. Die Kundin bzw. der Kunde kann einer nachträglichen Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information schriftlich widersprechen. In diesem Fall gilt das Vertragsverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.

12. Urheberrecht

  1. Aufbau, Gestaltung, Funktionen, Inhalte und sonstige Bestandteile des Systems sind urheberrechtlich und gegebenenfalls durch weitere Schutzrechte geschützt.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, der Incoterms und der Verweisungsnormen. Für Streitigkeiten ist das am Sitz von XEAS sachlich zuständige Gericht zuständig.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder unvollständig sein oder werden, tritt an ihre Stelle eine solche Bestimmung, die der unwirksamen oder unvollständigen wirtschaftlich möglichst nahekommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Stand

Mai 2026