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Archivierung

Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und Belege in Österreich

Rechnungen, Bankbelege, Geschäftspapiere und andere Unterlagen müssen in Österreich geordnet und über längere Zeit nachvollziehbar bleiben. Digitale Ablage hilft nur dann, wenn sie vollständig, lesbar und wiederauffindbar ist.

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Was Unternehmen zur Aufbewahrung wissen sollten

Bücher, Aufzeichnungen, Belege und relevante Geschäftspapiere sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren

Rechnungen, Bankbelege, Bankauszüge und E-Mailverkehr können abgabenrelevant sein

Elektronische Aufbewahrung muss vollständig, geordnet, inhaltsgleich und lesbar bleiben

Offizielle WKO-Übersicht (Stand 30.03.2026)

Welche Unterlagen betroffen sind

Neben Büchern und Aufzeichnungen können auch Rechnungen, Bankbelege, Bankauszüge, Geschäftspapiere und weitere Unterlagen aufbewahrungspflichtig sein, wenn sie für Steuern und Abgaben relevant sind.

Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen gemeinsam denken

Bankbelege und Rechnungen nachvollziehbar verknüpfen

Geschäftliche Unterlagen nicht verstreut ablegen

Elektronische Archivierung

Eine digitale Ablage ist möglich, wenn die Unterlagen vollständig, geordnet, inhaltsgleich und urschriftgetreu wiedergegeben werden können. Eine einfache Sicherung auf beliebigen Datenträgern reicht nicht automatisch.

Digitale Belege lesbar und auffindbar speichern

Originaltreue und Ordnung bei der Ablage beachten

Archivierung bereits im Rechnungsworkflow einplanen

Fristen und Sonderfälle

Für Buchhaltungsunterlagen und Rechnungen gilt grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren. Je nach Spezialregelung können längere Fristen gelten, etwa für bestimmte Grundstücksunterlagen oder OSS-relevante Leistungen.

Sieben-Jahres-Frist als Grundregel kennen

Sonderfristen für bestimmte Geschäftsfälle prüfen

Belege bei anhängigen Verfahren länger verfügbar halten

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